Anrechnung von Prüfungsleistungen
Informationen zur Anrechnung von Prüfungsleistungen von anderen Universitäten/Auslandssemestern im volkswirtschaftlichen Bereich finden Sie hier.
Anrechnung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland
Studierende, die beabsichtigen, an einer ausländischen Universität einen Kurs zu belegen und sich diesen für eine Veranstaltung im Fach Energiewirtschaftslehre anrechnen zu lassen, werden gebeten, vor Beginn ihres Auslandsaufenthalts rechtzeitig Kontakt mit dem zuständigen Lehrstuhl aufzunehmen.
Vorab-Anrechnung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland
Ob sich ein im Ausland belegter Kurs für eine Anrechnung eignet, hängt insbesondere von Art und Umfang der dort erbrachten Prüfungsleistung ab:
- Bei Anerkennung als Vorlesung: mündliche oder schriftliche Prüfung
- Bei Anerkennung als Seminar: Referat und Hausarbeit
Zur Gewährleistung einer Vorabanrechnung ist es erforderlich, dass Studierende aussagekräftige Unterlagen zur im Ausland geplanten Lehrveranstaltung einreichen. Diese dienen der Prüfung der Gleichwertigkeit des Kurses.
Erbrachte Studienleistungen im Ausland
Für die Anrechnung einer bereits erbrachten auswärtigen Prüfungsleistung wenden Sie sich bitte zunächst an das Prüfungsamt. Dort wird geprüft, ob einer Anrechnung aus formalen Gründen nichts entgegensteht.
Im Anschluss leitet das Prüfungsamt die eingereichten Unterlagen sowie das entsprechende Anrechnungsformular an den Lehrstuhl weiter. Der Studierende klärt anschließend mit dem Lehrstuhl, ob gegebenenfalls weitere Unterlagen einzureichen sind.
Weitere Informationen
Grundsätzlich gilt, dass für die Anerkennung nicht die inhaltliche Übereinstimmung, sondern die Gleichwertigkeit der Lehrveranstaltung maßgeblich ist.
Zur Prüfung der Gleichwertigkeit von Lehrveranstaltungen mit Prüfungen im Fach Energiewirtschaftslehre dient in der Regel ein Kurs-Syllabus des ausländischen Kurses als Entscheidungsgrundlage. Dieser sollte insbesondere Angaben zu Inhalten, Umfang sowie Prüfungsmodalitäten enthalten.
Darüber hinaus müssen die Kurse einen ausreichenden Workload (je anrechenbarer Prüfungsleistung) aufweisen und mit einer Prüfungsleistung abschließen.
Für die Anrechnung eines Kurses als Seminar ist zudem erforderlich, dass der im Ausland belegte Kurs Prüfungsleistungen in Form einer hinsichtlich des Umfangs vergleichbaren Hausarbeit sowie eines Referats bzw. einer Präsentation umfasst.