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Anrechnung von Prüfungsleistungen

Informationen zur Anrechnung von Prüfungsleistungen von anderen Universitäten/Auslandssemestern im volkswirtschaftlichen Bereich finden Sie hier.


 

Anrechnung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland

Wer an einer ausländischen Universität einen Kurs belegen und sich diesen für eine Veranstaltung im Fach Energiewirtschaftslehre anrechnen lassen möchte, sollte vor seinem Auslandsaufenthalt mit dem Lehrstuhl in Kontakt treten. Ansprechpartnerin: Johanna Bocklet


 

Vorabanrechnung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland

Ob sich der Kurs für eine Anrechnung eignet, hängt insbesondere von Art und Umfang der im Ausland erbrachten Prüfungsleistung ab:

  • bei Anerkennung als Vorlesung: mündliche oder schriftliche Prüfung
  • bei Anerkennung als Seminar: Referat und Hausarbeit

Um eine Vorabanrechnung des Kurses zu gewährleisten, muss der Studierende ausreichend Nachweise über die im Ausland zu belegende Veranstaltung einreichen, damit die Gleichwertigkeit des Kurses überprüft werden kann.


 

Erbrachte Studienleistungen im Ausland

Für die Anrechnung einer bereits erbrachten auswärtigen Prüfungsleistung wenden Sie sich bitte zunächst an das Prüfungsamt. Dort wird dann geprüft, ob einer solchen Anrechnung aus formalen Gründen nichts entgegensteht. Anschließend sendet das Prüfungsamt dem Lehrstuhl die eingereichten Unterlagen sowie ein Anrechnungsformular zu. Der Studierende hat dann mit dem Lehrstuhl zu klären ob ggf. weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen.


 

Weitere Informationen

Grundsätzlich gilt, dass es für die Anerkennung nicht auf die inhaltliche Gleichartigkeit, sondern auf die Gleichwertigkeit der Veranstaltung ankommt. Zur Prüfung der Gleichwertigkeit der Lehrveranstaltungen mit Prüfungen im Fach Energiewirtschaftslehre dient in der Regel ein Kurs-Syllabus des ausländischen Kurses als Entscheidungsgrundlage, in dem Inhalt, Umfang und Prüfungsmodalitäten des Kurses beschrieben sind. Die Kurse müssen außerdem einen ausreichenden Workload besitzen (in der Summe je anrechenbarer Prüfung) und mit einer Prüfungsleistung abschließen. Für die Anrechnung eines Kurses als Seminar ist zudem notwendig, dass der im Ausland belegte Kurs eine vom Umfang vergleichbare Hausarbeit und ein Referat bzw. Präsentation als Prüfungsmodalität beinhaltet.


 

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